„Latinum“ – Versionsunterschied

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Version vom 23. September 2012, 17:10 Uhr

Das Latinum (von examen Latinum, „lateinische Prüfung“) ist ein Nachweis über lateinische Sprachkenntnisse.

Deutschland

Seit 1979 ist in einigen deutschen Ländern das Latinum („KMK-Latinum”, eine Vereinbarung der deutschen Kultusministerkonferenz) an Stelle des früher üblichen „Großen“ oder „Kleinen“ Latinums getreten (vgl. Lateinunterricht). Dabei gibt es in vielen Bundesländern die Möglichkeit, neben dem Latinum weiterhin das Kleine oder Große Latinum zu erwerben; das Latinum selbst wird dabei aus Unterscheidungsgründen im Schülerjargon als „normales“, „mittleres“, oder, falls es neben dem Großen Latinum geführt wird, als „einfaches Latinum“ bezeichnet.

Die KMK-Vereinbarung wurde 2005 novelliert.[1] Vier Jahre, in den meisten Bundesländern sogar fünf Jahre Teilnahme am aufsteigenden Lateinunterricht oder die Teilnahme an einer schriftlichen und mündlichen Prüfung bilden die Voraussetzung für das Latinum auf dem Abiturzeugnis. Es bestätigt die erfolgreiche Teilnahme mit der Abschlussnote „ausreichend“ (fünf Punkte) oder besser. Wer das Latinum nicht während der Schulzeit erworben hat, aber beispielsweise als Studienvoraussetzung für bestimmte Fächer benötigt, kann es nach einer Ergänzungsprüfung zum Abitur erhalten. An vielen Orten gibt es Intensivkurse, die während der Semesterferien auf diese Prüfung vorbereiten. Auch die meisten Universitäten bieten Lateinkurse an (mittlerweile sind auch diese teils kostenpflichtig).

Erwerb des Latinums am Beispiel Rheinland-Pfalz
Jahrgangsstufe gesonderte
Prüfung nötig
von bis einschließlich
Latinum 5 oder 6 10 nein
7 11 nein
8 oder 9 12 nein
11 12 ja
Großes
Latinum
5, 6 oder 7 12 nein
9 12 ja

Studienvoraussetzung Latinum

In einigen geisteswissenschaftlichen Studienfächern sind an deutschen Universitäten das Latinum oder Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums vorgeschrieben. Dies betrifft nicht nur Theologie und Archäologie, sondern auch moderne Sprachen, Philosophie und Geschichte. Die letzteren beiden können mittlerweile an einigen Universitäten zumindest bis zum Bachelor-Abschluss auch ohne den Nachweis des Latinums studiert werden.[2] Das Latinum ist heute nicht mehr erforderlich für ein Studium der Human- und Veterinärmedizin oder der Rechtswissenschaften.

Schweiz

In der Schweiz kann ein Schüler im Gymnasium das Große oder Kleine Latinum erwerben. Das Große Latinum erhält, wer eine Matur mit dem Schwerpunktfach Latein mit einer genügenden Note abschließt, daher mindestens vom 9. bis zum 12. Jahr den Lateinunterricht besuchte und eine schriftliche und mündliche Matur gemacht hat. Kurse für das Kleine Latinum starten Mitte 9. Klasse und dauern bis Ende 12. Jahr und beanspruchen drei Wochenlektionen. Sie richten sich sowohl an Schüler aus der Sekundarschule als auch an Schüler, die in den ersten beiden Jahren schon Latein hatten. Diese müsse den Unterricht meist erst nach einem Jahr besuchen, die Prüfungen aber auch schreiben. Den Nachweis erhält, wessen Schnitt der letzten beiden Noten und einer schriftlichen und mündlich Maturprüfung genügend ist.

Das Kleine Latinum ist Voraussetzung für das Studium von europäischen Sprachen, Geschichte, Theologie und einigen weiteren geisteswissenschaftlichen Studiengängen. Für Medizin und viele weitere Studiengänge wurde das Lateinobligatorium vor einigen Jahren abgeschafft. Es ist nicht nötig, bereits beim Antritt eines Studiums im Besitz des Kleinen Latinums zu sein. Dieses kann an der Universität in einem Semester Intensivkurs oder parallel zum Bachelorstudium erworben werden. Die Universitäten geben Listen heraus, für welche Studiengänge das Latinum benötigt wird.

Österreich

Anders als in Deutschland ist das Latinum für die Diplomstudien Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Rechtswissenschaften sowie für Bachelorstudien wie zum Beispiel Geschichte, Kunstgeschichte zwingend erforderlich.

In der Regel muss das Latinum nicht bei Antritt des Studiums vorgewiesen werden, sondern kann binnen einer gewissen Frist (vor Beendigung des ersten Studienabschnitts bzw. bei Bachelorstudien vor Studienabschluss) nachgereicht werden.

Kein Latinum braucht, wer mindestens vier Jahre an einem Gymnasium erfolgreich den Lateinunterricht abgeschlossen hat. Eine Ausnahme oder Stundung vom Nachweis der Lateinkenntnisse ist in der Regel nicht möglich.

Ergänzungsprüfungen

Die Ergänzungsprüfung in Latein wird für die Zulassung zu folgenden Studienrichtungen benötigt:

  • Ägyptologie
  • Alte Geschichte und Altertumskunde
  • Altsemitische Philologie und orientalische Archäologie
  • Anglistik und Amerikanistik
  • Arabistik
  • Bosnisch/Kroatisch/Serbisch
  • Byzantinistik und Neogräzistik
  • Deutsch
  • Deutsche Philologie
  • Englisch
  • Evangelische Religion
  • Finno-Ugristik
  • Französisch
  • Geschichte
  • Geschichte und Sozialkunde
  • Griechisch
  • Humanmedizin
  • Italienisch
  • Judaistik
  • Katholische Religion
  • Keltologie
  • Klassische Archäologie
  • Klassische Philologie - Griechisch
  • Klassische Philologie - Latein (Diplomstudium)
  • Klassische Philologie - Latein (Lehramt)
  • Kunstgeschichte
  • Musikwissenschaft
  • Numismatik
  • Pharmazie
  • Philosophie
  • Rechtswissenschaften
  • Religionswissenschaft
  • Rhetorik (allgemeine bzw. klassische Rhetorik)
  • Romanistik
  • Russisch
  • Skandinavistik
  • Slawistik
  • Slowenisch
  • Spanisch
  • Sprachen und Kulturen des Alten Orients
  • Sprachwissenschaft
  • Theologische Studienrichtungen
  • Tschechisch
  • Turkologie
  • Ungarisch
  • Ur- und Frühgeschichte
  • Vergleichende Literaturwissenschaft
  • Veterinärmedizin
  • Zahnmedizin

Siehe auch

Wiktionary: Latinum – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. KMK-Vereinbarung über das Latinum und Graecum
  2. Als Beispiele hier die Universität Münster: Sprachanforderungen sowie die Universität Freiburg/Br. Sprachanforderungen und die Universität Würzburg Sprachanforderungen