„Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht“ – Versionsunterschied

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→‎Befangenheit: aw @WvB: danke dir! _jetzt_ hab auch ich das verstanden :)
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:::::::::::Henriette, ich gehöre noch zu jenen, die dabei waren, als die vorherige Fassung galt - und wohl auch als „diese“ modifiziert wurde. Stand jetzt: Das SG schreibt „wir“ haben intern abgestimmt und abgelehnt. Dies darf durchaus als öffentliche Begründung gewertet werden. Sicher. Zuvor fand eine öffentlich Einzelabstimmung binnen 7 Tagen in dem dafür vorgesehenen Abschnitt statt. In dieser votierte jeder in diesem Zeitraum aktive SGler einzeln, öffentlich und begründete dabei ggfs. seine Stimmabgabe unter Bezug auf den Vorgang. Dies interpretiere ich als öffentlich begründete Abstimmung. Im Übrigen, nicht das SG entscheidet über die Befangenheit (so steht es dort aktuell), sondern das jeweils unabhängige Mitglied desselben eigenständig und frei in seiner Entscheidung. Aus der Gesamtheit der Stimmabgaben ergibt sich dann ein Ergebnis. Wenn Dir als öffentliche Begründung dann genügt, das aus der internen Ergebnisbekanntgabe entnommen werden kann: die einzelnen Mitglieder des SG sahen in ihrer Gesamtheit bei Mitglied xyz eine Befangenheit nicht als gegeben, OK. --[[Benutzer:Werner von Basil|WvB]] 12:10, 29. Aug. 2022 (CEST)
:::::::::::: ahh ... Danke Dir für die ausführliche Antwort: ''Jetzt'' verstehe ich deinen Einwand. Sorry für das Mißverständnis! Ja, tatsächlich hielte ich es - wie offenbar Du auch - für deutlich transparenter, wenn auch die Abstimmung öffentlich durchgeführt würde; wie auch eine öffentliche Lesbarkeit des <u>Antrags</u>+Begründung (hier schwierig, weil der Antragsteller nicht selbst auf der Seite editieren kann/darf). Zusammengefasst: Wir sind uns einig :) (Hilfsweise komme ich auch mit einer zusammenfassenden Mitteilung klar - aber auf öffentlich bestehe ich ;)) --[[Benutzer:Henriette Fiebig|Henriette]] ([[Benutzer Diskussion:Henriette Fiebig|Diskussion]]) 12:31, 29. Aug. 2022 (CEST)